Initiative für Grund- und Freiheitsrechte stellt Fragen an die Bundesregierung

In Anbetracht der aktuell wieder verschärften COVID-Maßnahmen hat sich die „Initiative für Grund- und Freiheitsrechte“ entschlossen, zehn Fragen an die Bundesregierung zu richten. Mit diesen Fragen will die Initiative darauf hinweisen, wie sensibel der Umgang mit Grund- und Freiheitsrechten ist:

Was ist die Entscheidungsgrundlage der Verantwortungsträger?

1. Wo und wann werden zukünftig die Grundlagen der Meinungsbildung der Politik vor Erlassung diverser Verordnungen veröffentlicht?

2. Aufgrund welcher Umstände werden die von der Regierung selbst festgelegten Parameter für das Setzen von Maßnahmen laut „Ampelregelung“ nun nicht mehr angewendet?

3. Worauf basiert die Festlegung erlaubter Teilnehmerzahlen? Ein Beispiel: Warum wird in der geltenden COVID-19-Maßnahmenverordnung betreffend das Verbot von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gerade die Zahl von zehn Personen genannt (§ 10 Abs 2)?

4. Aufgrund welcher Überlegungen sind von dieser Regelung auch Schulungen sowie Aus- und Fortbildungen betroffen?

Müssen (Dürfen) alle Österreicherinnen und Österreicher, egal wo sie leben, über einen Kamm geschoren werden?

5. Aufgrund welcher Überlegungen halten Sie es für sachlich gerechtfertigt, für ganz Österreich weitreichende Maßnahmen vorzusehen, die mit Beschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten einhergehen, obwohl die Entwicklung des Infektionsgeschehens regional höchst unterschiedlich ist?

6. Aufgrund welcher Überlegungen halten Sie es für verhältnismäßig, für ganz Österreich weitreichende Maßnahmen vorzusehen, die mit Beschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten einhergehen, obwohl die Entwicklung des Infektionsgeschehens regional höchst unterschiedlich ist?

7. Hat sich die bundesstaatliche Kompetenzverteilung bei der Bekämpfung von COVID‑19 bewährt? Sind auf Grund der bislang gemachten Erfahrungen Änderungen der Zuständigkeiten von Bund und Ländern angedacht?

Was ist eigentlich das Ziel der Maßnahmen?

8. Offenkundig haben sich die für die Regierung maßgeblichen Parameter für die Anordnung von Maßnahmen verändert. Waren es zuerst Todesraten und der drohende Zusammenbruch der Intensivmedizin, scheinen nun in erster Linie Infektionszahlen als Messgröße zu gelten. Auch von der „Ampelregelung“ wurde abgegangen. Wir fragen konkret: Wie lauten die „neuen“ Zielvorgaben (Ausrottung des Virus? Reduzierung der Fallzahlen auf wie viele und bezogen auf welchen Status: Infizierte, Erkrankte, Hospitalisierte, intensivmedizinisch Betreute, Verstorbene? Beginn der Impfung? Prozentsatz der Durchimpfungsrate? Herdenimmunität?)?

9. Anhand welcher Kriterien ist die Zielerreichung messbar und nachvollziehbar?

10. Wie lange gelten die Einschränkungen? Wann ist geplant, sämtliche Einschränkungen wieder zurückzunehmen?

Die „Initiative für Grund- und Freiheitsrechte“ besteht aus Juristinnen und Juristen und anderen Personen des öffentlichen Lebens in Kärnten. Sie will die allgemeine Wachsamkeit in Bezug auf Grund- und Freiheitsrechte aufrechterhalten und in diesem Zusammenhang eine möglichst breite Debatte zu unterschiedlichen Themen anregen.

Die parteiunabhängige Plattform versteht sich jedenfalls nicht als Interessenvertretung irgendeiner Gruppierung. Sie ist auch keine Institution, die Einzelpersonen oder Gruppen für Rechtsberatung zur Verfügung steht. Die Initiative will vielmehr langfristig als „Watchdog“ tätig sein und über den Weg der Kommunikation zu einer breiten inhaltlichen Auseinandersetzung mit den relevanten Themen beitragen. Die Gruppe besteht aus folgenden Personen: Gerhard Baumgartner, Bernhard Fink, Mathis Fister, Peter Haas, Ferdinand Hafner, Manfred Herrnhofer, Akiko Kropfitsch, Christian Liebhauser-Karl, Gernot Murko, Christof Pollak, Sabine Roßmann sowie Franz Tomažič. Die Genannten agieren im Rahmen der Initiative als Privatpersonen und ehrenamtlich.